Bemessungsgrundlage einer Substanzsteuer ist – im Unterschied zur Ertragsteuer – ein bestimmter Vermögensstamm.
Beispiele für Substanzsteuern in Deutschland:
Periodische Substanzsteuern
Aperiodische Substanzsteuern
Grundsteuer und Gewerbesteuer werden als Realsteuern bezeichnet.
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